Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Volkshochschule Pfarrkirchen (vhs) ist eine kommunale Einrichtung der Stadt Pfarrkirchen und der Gemeinden Bad Birnbach, Bayerbach, Dietersburg, Egglham, Johanniskirchen, Postmünster und Triftern.
Allgemeines
Eine Anmeldung für Kurse, Vorträge und Seminare ist grundsätzlich erforderlich und nur über die Geschäftsstelle möglich. Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung von Teilnahmeentgelten. Mit der Anmeldung werden die AGB des Seminaranbieters Vertragsbestandteil. Die Anmeldung muss in jedem Fall rechtzeitig, d.h. spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
Unterrichtsräume
Die vhs ist mit den Kursen Gast in verschiedenen Institutionen. Wir bitten die TeilnehmerInnen, die Einrichtungen der Räume pfleglich zu behandeln und nach Kursende die Unterrichtsräume aufzuräumen, das heißt Tische und Stühle an ihren Platz zurückzustellen und gegebenenfalls die Fenster und Türen zu schließen und das Licht auszumachen. Es gilt absolutes Rauchverbot.
Steuervergünstigung
Veranstaltungen der vhs können als „Werbungskosten“ geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer durch die Veranstaltung in seinem Beruf weitergebildet wird.
Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit Bekanntgabe der „Allgemeinen Hinweise und Geschäftsbedingungen“ verlieren die früheren Bedingungen ihre Gültigkeit. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Vereinbarungen ungültig sein, so berührt/berühren diese die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halbjährlich erscheinenden Programms. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Die KursleiterInnen sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.
Urheberschutz
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden.
Ferienordnung
Der Unterricht der vhs richtet sich im Allgemeinen nach der gültigen Ferien- und Feiertagsordnung. Änderungen können mit den jeweiligen Dozenten abgesprochen werden, bedürfen jedoch der Zustimmung der Geschäftsleitung der vhs.
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung sollte bis 3 Tage vor Kursbeginn erfolgen.
Anmeldeverfahren
- persönliche Anmeldung
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle durch Erteilung einer Einzugsermächtigung oder Bezahlung des Teilnahmeentgelts in bar.
- Anmeldung per Telefon
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.
- Anmeldung per Telefax
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.
- Anmeldung per Post
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.
- Anmeldung per E-Mail
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.
- Anmeldung per Internet (Login-Hompage)
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Anmeldung per Telefon, Telefax oder Post keine schriftliche Bestätigung seitens des Seminaranbieters erfolgen kann. Wir benachrichtigen Sie nur bei Veranstaltungsausfall oder Änderungen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Teilnahmeentgelt und Zahlung
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung des Seminaranbieters wird ein Entgelt fällig, spätestens mit Kursbeginn. Wenn nicht anders vermerkt, sind Kosten für Lernmittel, Unterrichtsmaterialien und Arbeitsmaterialien nicht im Entgelt enthalten. Die Bezahlung des Entgelts für Kurse erfolgt per Lastschriftverfahren; bei Einzelterminen durch Barzahlung. Überweisungen sind im Einzelfall möglich. Empfohlen wird eine Bezahlung per Lastschriftverfahren. In diesem Fall erteilen Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung. Die Abbuchung erfolgt nach Veranstaltungsbeginn. Bei vorzeitigem Abbruch des Kurses von Seiten des Teilnehmers erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Gebühr! Alle bei einem Widerspruch des Lastschriftverfahrens anfallenden Rücklastschriftgebühren werden bei nicht gerechtfertigter Rücklastschrift dem/der Teilnehmer/in in Rechnung gestellt.
Bei Nichterscheinen oder Absage weniger als zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
Bei Veranstaltungen mit dem Hinweis „Festpreis/Barzahlung“ ist abgezählter Geldbetrag erwünscht.
Mindestteilnehmerzahl und Gebühren
Kurse und Seminare finden in der Regel im angekündigten Umfang statt, wenn sich mindestens 5 Personen angemeldet haben. Die beim Kurs aufgeführten Gebühren gelten bei einer Teilnahme von mindestens 5 Personen.
Nur bei Sprachkursen gilt folgende Preisstaffelung:
8 Termine 10 Termine 12 Termine
3 Teilnehmer 130 € 160 € 192 €
4 Teilnehmer 100 € 125 € 150 €
5 - 6 Teilnehmer 80 € 100 € 120 €
7 - 8 Teilnehmer 70 € 88 € 105 €
ab 9 Teilnehmer 60 € 75 € 90 €
Kurse mit weniger als 3 Teilnehmern können nur bei voller Kostenübernahme durchgeführt werden (Intensivunterricht in Kleingruppen), ansonsten entfällt der Kurs. Erhöht sich die Teilnehmerzahl nachträglich, erfolgt keine Reduzierung der Kursgebühr.
Entgeltermäßigung
Schwerbehinderte, Schüler, Studenten, Azubis und Ersatzdienstleistende erhalten 10% Ermäßigung auf die ermittelte Kursgebühr, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen gegeben ist. Ausgenommen sind Schülerkurse und Vorträge!
Der Anspruch auf eine Ermäßigung muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden. Bei schriftlicher Anmeldung ist eine Kopie des gültigen Ausweises beizulegen. Nachträgliche Anträge auf Ermäßigung sind nicht möglich. Es kann jeweils nur eine Art von Ermäßigung in Anspruch genommen werden.
Rücktritt
durch die Einrichtung
Der Seminaranbieter kann bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Seminaranbieter sind ausgeschlossen. Unterbelegte Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer einen entsprechenden Mehrbetrag zahlen oder einer Verringerung des zeitlichen Umfangs zustimmen. Maßgebend für diese Regelung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer am zweiten Veranstaltungstermin.
durch den Teilnehmer
Der Rücktritt von der Anmeldung muss gegenüber der Geschäftsstelle spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn erklärt werden. Eine Abmeldung beim Dozenten ist nicht wirksam. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Bereits gezahlte Entgelte werden nur erstattet, wenn der Rücktritt rechtzeitig erfolgt.Bei späterem Rücktritt wird das gesamte Entgelt fällig. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet. Bei Exkursionen, Studienfahrten und Studienreisen sowie mehrsemestrigen Veranstaltungen gelten besondere Regelungen.
Umbuchung
Eine Umbuchung ist nach Beginn eines Kurses in einen Kurs mit entsprechendem Inhalt möglich und stellt keinen Rücktritt dar. Voraussetzung ist, dass in dem anderen Kurs noch Plätze frei sind und dass dieser Kurs zeitlich parallel läuft. Vor dem Wechsel muss eine Rücksprache mit der entsprechenden Programmbereichsleitung erfolgen.
Lehrplanänderung/Absage von Kursen
Die vhs behält sich die Änderung des Lehrplanes, die Verlegung und die Absage von Kursen aus organisatorischen Gründen vor. Eine Kündigung durch den Teilnehmer ist ausgeschlossen, wenn der Inhalt des Kurses nur unwesentlich verändert wird.
Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch wird am Ende einer regelmäßig besuchten Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese ist gebührenfrei bis zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn. Zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,-- € erhoben. Ab fünf Jahren nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr entsprechend des Aufwandes erhoben. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung.
Haftung
Die Teilnahme an Veranstaltungen des Seminaranbieters erfolgt auf eigenes Risiko. Der Seminaranbieter übernimmt keinerlei Haftung. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Die Haftung des Seminaranbieters beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsorts.
Eine Haftung für Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Besuch jeder vhs-Veranstaltung ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr, auch auf den Wegen zwischen Veranstaltungs- und Wohnort. Die vhs haftet nicht für die Garderobe ihrer TeilnehmerInnen. Bei allen Reisen und Fahrten tritt die vhs nicht als Veranstalter, sondern nur als Vermittler auf. Eine Haftung bei Busreisen und -fahrten ergibt sich aus den Bestimmungen über den Mietwagenverkehr. Beachten Sie bitte die Teilnahmebedingungen im Reiseprospekt.
Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Volkshochschule der Stadt Pfarrkirchen:
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten aus dem vhs-Programm ist die Stadt Pfarrkirchen, Stadtplatz 2, 84347 Pfarrkirchen, info@pfarrkirchen.de, 08561 306-0. Die Daten werden zur Durchführung des Veranstaltungsprogrammes erhoben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 4 Abs. 1 BayDSG. Weitere Informationen erhalten Sie auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten im Landratsamt Rottal-Inn, Ringstraße 4-7, 84347 Pfarrkirchen, 08561/20-539, datenschutz-gemeinden@rottal-inn.de.
Ihre personenbezogenen Daten werden ggf. an die Referenten weitergegeben, die mit der Durchführung der von Ihnen gewählten Veranstaltungen beauftragt sind. Ihre Daten werden nach der Erhebung für 5 Jahre gespeichert.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten durch die Stadt Pfarrkirchen kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.


